Bei welchen Krankheitsbildern ist nun eine Lasertherapie angezeigt und vertretbar bzw. nicht angebracht?
Laser empfiehlt sich als Therapie bei:
- Gefäßläsionen wie Couperosen, Feuermalen, Blutschwämmchen
- Altersflecken
- gutartigen Tumoren
- vermehrter dunkler Körperbehaarung (Haarentfernung)
- Tätowierungen
- narbiger, faltiger, lichtgeschädigter Gesichtshaut
Vergleichbare Alternativmethoden sind vorhanden bei:
- Besenreisern an Beinen
- gutartigen Tumoren
- Feigwarzen
Laser ist nicht angebracht bei:
- pigmentierten Muttermalen
- bösartigen Geschwulsten